So gelingt die reibungslose Abwicklung von Kaufverträgen

posted am: 10 August 2023

Kaufverträge kommen durch Willenserklärungen zustande. Übereinstimmende Willenserklärungen sind die Voraussetzung für rechtswirksame Kaufverträge. Die Formalitäten rund um Kaufverträge sind im BGB geregelt. Aus einem Kaufvertrag ergeben sich Rechte und Pflichten für Verkäufer und Käufer.

 

Einfache Kaufverträge sind unkompliziert in der Abwicklung

 

Auch beim täglichen Einkauf im Supermarkt schließen wir Kaufverträge ab. Sobald die Produkte an der Kasse auf das Band gelegt werden, geben Käufer eine Willenserklärung zum Kauf ab. Die Bereitstellung des Sortiments ist die Willenserklärung des Verkäufers, die Produkte gegen Geld zu verkaufen. Genauso funktioniert die Abwicklung von Kaufverträgen im digitalen Raum. Mit der Bestellung und der anschließenden Bestellbestätigung entsteht ein formfreier Kaufvertrag. Mit der Bezahlung und Aushändigung der Ware ist die Abwicklung des Kaufvertrags beendet. Der Käufer kann das Produkt umtauschen, falls es nicht passt oder gefällt. Diese Option besteht im Onlinehandel zwei Wochen. Mangelhafte Produkte entsprechen nicht den vereinbarten Konditionen, wenn der Schaden in der Produktbeschreibung nicht erwähnt wurde. Verkäufer müssen beschädigt gelieferte Produkte ersetzen oder reparieren. Diese Pflicht des Verkäufers resultiert aus den gesetzlichen Vorgaben des BGB.

 

Die Abwicklung von Kaufverträgen im Immobilienbereich

 

Der Kauf einer Immobilie ist wesentlich komplexer als eine Bestellung in einem Onlineshop. Sobald Immobilienbesitzer einen Makler beauftragen oder ihre Immobilie zum Verkauf anbieten, gibt es die Willenserklärung zum Verkauf. Verkäufer erwarten meist eine Bestätigung der Bank, um sicherzugehen, dass der Immobilienverkauf finanziell abgesichert ist. Nach einer Besichtigung und der Willenserklärung des Käufers werden der Kaufpreis und weitere Konditionen wie Kaufpreisfälligkeit in einem umfangreichen Kaufvertrag festgehalten. Ein Notariat erstellt den Kaufvertrag auf Basis der übermittelten Daten. Der Immobilienkauf muss beurkundet werden, weshalb sich die Vertragsparteien im Notariatsbüro einfinden. Dort wird der Kaufvertrag laut vorgelesen, sämtliche Inhalte werden erläutert. Änderungen sind zu diesem Zeitpunkt möglich. Sind die Vertragsparteien einverstanden, unterschreiben beide den Kaufvertrag. Anschließend erhalten Käufer und Verkäufer eine Vertragsabschrift, die für den Grundbucheintrag und zur Weiterleitung an das Kreditinstitut und das Finanzamt erforderlich sind. Der bevorstehende Immobilienerwerb wird vom Grundbuchamt vorab vermerkt. Nach der Zahlung bestätigt der Verkäufer dem Notariat den Kaufpreiseingang. Nun erhält der Käufer sämtliche Unterlagen zur Eigentumsumschreibung im Grundbuch.

 

Große Unterschiede je nach Verkaufsgegenstand

 

Die Vertragsgestaltung und Abwicklung von Kaufverträgen unterscheiden sich je nach Art des Kaufvertrags. Während für einfache Kaufverträge im Alltag mündliche, schriftliche und durch schlüssiges Handeln zustande kommende Willenserklärungen ausreichen, erfordern Verträge zum Kauf von Immobilien besondere Formalitäten. Eine notarielle Beurkundung ist notwendig. Immobilienkäufe haben umfangreiche rechtliche und finanzielle Folgen. Die notarielle Beurkundung soll sicherstellen, dass die Kaufvertragsinhalte rechtlich korrekt sind und dass beide Vertragsparteien mit den Inhalten einverstanden sind. Ein Kaufvertrag gilt als abgeschlossen, wenn alle Vertragsbedingungen erfüllt wurden.

 

Weiterführende Informationen hierzu können Sie beispielsweise auf der Webseite Notariat Dr. Roland Gintenreiter finden.

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