Abwicklung von Kaufverträgen - die Grundlage von Handel

posted am: 8 Juni 2021

Kaufverträge sind unweigerlich mit Handel verbunden. Denn ein Kaufvertrag kommt überall zustande. Beim Kauf eines Hauses, beim Kauf von Brötchen oder selbst am Kiosk, wenn ein Getränk gekauft wird. Im Grunde überall. Und bei etwas, das so alltäglich ist, vergessen viele Leute, dass die Abwicklung von Kaufverträgen auch manchmal etwas verstrickt sein kann und ein mündlicher Kaufvertrag nicht immer reicht. Um hier Abhilfe zu leisten, beleuchten wir nachfolgend das Thema, dass Kaufverträge und was es dabei zu beachten gibt.

Die Grundlage von Kaufverträgen

Ein Kaufvertrag kommt dann zu Stande, wenn zwei geschäftsfähige Parteien durch Willenserklärung einen Kauf beabsichtigen. Das ist das grobe 1x1 von Kaufverträgen. Mit bedingt Geschäftsfähig und schwebend unwirksamen Kaufverträgen, besitzen solche Verträge natürlich auch kleine Stolperfallen, da z. B. Kleinkinder nicht einfach mit ihrem Geld kaufen können, was sie wollen.

Trotzdem besteht der Rahmen von Kaufverträgen aus zwei Willenserklärungen und in Deutschland herrscht die sogenannte Formfreiheit. Das bedeutet das Gro der Kaufverträge kann auf einem Wege der Wahl geschlossen. Ein mündlicher Kaufvertrag ist uns jeden Tag aus dem Alltag bekannt. Der Kauf von Brötchen am Morgen ein wunderbares Beispiel. Jemand sagt die gewünschte Ware in gewünschter Menge an, der Mitarbeiter erwähnt den Preis oder die Preise sind bekannt und dann kommt der Kauf zustande. So einfach und schnell kann ein Kaufvertrag sein.

Wenn es doch manchmal mündlich nicht ausreicht

Es wäre natürlich zu einfach, wenn die Abwicklung von Kaufverträgen immer mündlich ginge und überall mündlich gekauft werden könnte. Es gibt jedoch auch zahlreiche Waren, da ist es nicht immer ganz so einfach. Ein Auto wird in den seltensten Fällen meist nur mit mündlicher Einwilligung gekauft. Das liegt vor allem daran, weil mit dem Kauf Pflichten beider Seiten festgehalten werden. Dann je mehr Pflichten und Regularien mit einem Kaufvertrag verbunden sind, desto schwieriger wäre ein rein mündlicher Kaufvertrag.

Ein anderes Beispiel ist der Kaufvertrag von Immobilien. Immobilien können ebenfalls nicht einfach mündlich gekauft werden. Das würde sicherlich den ganzen Prozess Immobilien zu kaufen einfacher und schneller machen, trotzdem sind mit dem Kauf einer Immobilie auch zahlreiche Pflichten verbunden. Natürlich hier im Detail mehr, als beim Autokauf. Aber auch hier kann der Kauf nicht einfach mündlich geschlossen werden.

Schnell nachgefragt

Pauschal lässt sich sagen, je teurer eine Ware, desto sinnvoller ist ein schriftlicher Kaufvertrag, z. B. im Notariat Dr. Roland Gintenreiter. Und wenn eine Immobilie gekauft werden soll, ist ein Gang zum Notar per se nicht vermeidbar, da auch Eintragungen im Grundbuch gemacht werden müssen. Trotzdem ist die Faustregel, je mehr Pflichten mit einem Kauf verbunden sind für eine oder beide Parteien, desto wahrscheinlicher ist die Notwendigkeit eines schriftlichen Kaufvertrages. Hier greift dann die Einfachheit des mündlichen Kaufvertrages nicht.

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