Das richtige Vorgehen bei einer Testamentserstellung

posted am: 3 Juni 2021

Da der Tod einen auch im jungen Alter treffen kann, ist es wichtig, ein Testament zu verfassen.
Selbst wenn man sich ungern mit diesem Thema auseinandersetzt, ist es sinnvoll, seinen Nachlass zu regeln. Es gibt dazu verschiedene Testamentsarten.

Das handschriftliche Testament

Dieses kann man immer und überall erstellen und selber zu Hause aufbewahren oder einer vertrauenswürdigen Person geben.
Bei der Verfassung des Testamentes muss man mehrere Dinge beachten:

Bei der Testamentserstellung muss alles im Gesamten selbst handschriftlich verfasst sein. Außerdem muss das Testament mit Vornamen und Familiennamen unterschrieben werden. Datum und Ort der Niederschrift sind zu nennen und dazu der eigene Name.
Beispiel: »Ich, VORNAME NAME geboren am GEBURTSDATUM vererbe ...».
Ist das Testament mehrere Seiten lang, sollen auf jeder Seite das Datum und der Ort dazugeschrieben und unterschrieben werden. Weiterhin muss es nummeriert sein.
Als Überschrift muss »Testament« oder »Mein letzter Wille« stehen.
Die Formulierungen müssen eindeutig und klar sein.

Man kann im Testament die Erben festlegen oder Erben, die nur einen Pflichtteil bekommen sollen. Hat man zum Beispiel einen besonderen Gegenstand, kann man einen Erbberechtigten dafür niederschreiben.
Es ist auch möglich, einen Alleinerben einzusetzen. Dabei muss der volle Name genannt werden.
Zudem kann man einen Ersatzerben hinzufügen.
Ebenfalls muss man beachten, dass bei dem Vermächtnis eines Vermögensgegenstandes deutlich gemacht wird, ob die Zuwendung auf den Erbteil angerechnet wird oder nicht.
In der Testamentserstellung darf ein Testamentsvollstrecker von zum Beispiel dem Notariat Dr. Heinz Neuschmid genannt werden. Dieser verwaltet und verteilt das Erbe dann.
Ebenso ist man berechtigt, im Testament Wünsche zu äußern. Damit ist das Erben mit einer Bedingung verknüpft. Zum Beispiel bekommt die Tochter des Testamentserstellers das Erbe nur, wenn sie volljährig ist.

Das Testament kann jederzeit widerrufen und geändert werden. Man darf es nachträglich ergänzen. Dazu muss man es mit der Hand schreiben, den Ort und das aktuelle Datum angeben und mit Vornamen und Familiennamen unterschreiben.


Das öffentliche Testament

Diese Testamentserstellung muss man bei einem Notar machen lassen. Vorteil ist, dass der Notar die Testierfähigkeit bestätigt. Das macht das Testament schwer anfechtbar. Auch gegen eine Fälschung ist man so abgesichert. Ebenso die Verwahrung des Testaments beim Nachlassgericht. So kann das Testament nach dem Tod gefunden und eröffnet werden. Die Erben werden benachrichtig und Missbrauch ist ausgeschlossen.
Dafür fallen natürlich Kosten an. Die entstehenden Gebühren richten sich nach dem Wert des Vermögens, das vererbt wird.

Weitere Testamentsarten

Es gibt die Möglichkeit, gemeinsam mit dem Ehepartner ein gemeinschaftliches Testament zu verfassen.

Ebenso kann man einen Erbvertrag verfassen. Der muss allerdings von einem Notar beurkundet sein.

Ein Testament muss gründlich geschrieben werden, seine Wünsche präzise angegeben und das Erbe klar beschrieben sein.
Somit ist im Falle des Todes der Nachlass geregelt.

Teilen