Die Aufgaben eines Scheidunganwalts

posted am: 19 April 2021

Eine Trennung und Scheidung verläuft selten ohne Rosenkrieg. Zumeist verläuft eine Scheidung emotional belastend. Bei einer Ehescheidung ist ein Anwalt vorgeschrieben. Ein Fachanwalt für Familienrecht ist der geeignete Scheidungsanwalt. Er kennt sich mit allen rechtlichen und vermögensrechtlichen Fragen und Problematiken einer Ehescheidung aus und vertritt Ihre Rechte vor Gericht, auch in Fragen des Trennungsunterhaltes. Sind gemeinsame Kinder von der Scheidung betroffen, so regelt ein Scheidungsanwalt auch den Umgang mit den Kindern und den Kindesunterhalt. Er klärt gerichtlich, bei welchem Elternteil die Kinder nach der Trennung ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben. Manchmal verlaufen Scheidungen auch einvernehmlich. Das macht es für den Scheidungsanwalt etwas leichter. Die Eltern sind sich einig über den Umgang und den Aufenthaltsort der gemeinsamen Kinder. Für die Scheidung an sich ist ein Anwalt unabdingbar, gerade wegen der vermögensrechtlichen Belange ist er Pflicht vor Gericht. Der Anwalt berät, stellt den Scheidungsantrag und setzt die Scheidung durch.

Der Anwalt berät vor Beantragung der Scheidung beim Familiengericht und auch während des Verfahrens den Mandanten und stellt erforderliche Anträge. Er überwacht Fristen und sorgt für deren Einhaltung. Zudem nimmt er für seinen Mandanten bei Gericht Stellung. Im Gerichtstermin zur Scheidung ist der Anwalt ebenfalls vor Gericht anwesend. Er soll die Scheidung im Sinne des Mandanten durchsetzen. Die Scheidung einreichen ist gesetzlich ohne einen Anwalt nicht möglich.

Häufig wünscht der Mandant, die Scheidung möglichst ohne Streit durchzuführen. Dies hängt allerdings oft auch von der Verfahrensvorbereitung ab. Damit die Scheidung ohne Reibungen verläuft, muss der Anwalt den Mandanten aufklären und im konkreten Fall persönlich beraten. Auch wenn keine Strittigkeit zwischen den Eheleuten vorliegt, werden die rechtlichen Optionen erklärt und geprüft. Abgeprüft wird insbesondere, ob wirklich die Voraussetzungen der Scheidung erfüllt sind und ob sich mögliche Schwierigkeiten im Scheidungsverfahren ergeben könnten. In den Scheidungskosten ist diese Beratung inbegriffen. Auch wenn der Anwalt erstmal nur wegen einer Beratung konsultiert wird und dann beauftragt wird, die Scheidungspapiere einzureichen, kommen keine extra Kosten für die zunächst erfolgte Beratung auf Sie zu. Häufig ist es so, dass die Erfahrung zeigt, dass auch bei einfachen Fällen durch ein anwaltliches Gespräch Ängste und Befürchtungen genommen werden können. Oft werden somit auch vermeidbare Schwierigkeiten verhindert.

Die Zeit für eine Beratung ist wichtig. Der Zeitaufwand für eine Beratung ist im Vergleich zu der Dauer einer Scheidung und dem bereits erfolgtem einjährigen Trennungsjahr gering. Späteren Problemen im Scheidungsverfahren kann ein Scheidungsanwalt wie Mag. Josef Kunzenmann vorbeugen, indem er in einer Beratung die Sachlage ausführlich geprüft und auf Schwierigkeiten hingewiesen hat. Eine Scheidung ist insgesamt eine komplexe Angelegenheit, die viele vermögensrechtliche Fragen beinhaltet, die nur ein Rechtsanwalt wissen kann.

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